Alle wichtigen Details zur E-Rechnungspflicht 2025

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Alle wichtigen Details zur E-Rechnungspflicht 2025

Die E-Rechnungspflicht 2025: Wichtige Informationen für Kleinunternehmer, Freiberufler und Selbständige

Was dich erwartet:

  • Das Wichtigste auf einen Blick
  • Warum kommt die E-Rechnung?
  • Wer ist von der neuen E-Rechnungspflicht betroffen?
  • Welche Übergangsfristen hat der Gesetzgeber geplant?
  • Was ist eine E-Rechnung?
  • Wie wird die E-Rechnung zukünftig zugestellt?
  • Welche Rechnungsformate erfüllen die Vorgaben an die E-Rechnung?
  • Unterschiede zwischen Papier-, PDF- und E‑Rechnungen
  • Welche Buchhaltungsprogramme für Selbständige sind startklar für die E-Rechnung?
  • E-Rechnung KOSTENLOS erstellen und empfangen: 7+3 Tools
  • Was sind die Konsequenzen bei Nichteinhaltung der E-Rechnungspflicht?
  • FAZIT


Das Wichtigste auf einen Blick

Seit dem 01. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht in Deutschland für alle Unternehmen im B2B-Bereich.

Alle Unternehmen müssen ab diesem Zeitpunkt E-Rechnungen empfangen und archivieren können.

Einige Unternehmen (auch Kleinunternehmer) und spezielle Rechnungsarten sind von der E-Rechnungs-Pflicht (vorerst) ausgenommen.

Eine normale PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung. Ein PDF entspricht nicht der gesetzlichen Definition einer E-Rechnung.



Warum kommt die E-Rechnung?

Die Einführung der E-Rechnung geht auf die Initiative der Europäischen Union zurück, um den elektronischen Geschäftsverkehr zu fördern und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.

Vor der Einführung dieser Norm verwendeten verschiedene Länder und Unternehmen unterschiedliche Formate für elektronische Rechnungen. Das führte zu Inkompatibilitäten und erschwerte den grenzüberschreitenden Handel.

Ziel ist es, den grenzüberschreitenden Austausch von E-Rechnungen in Europa zu vereinfachen und zu harmonisieren.

Mit dem Beschluss für das Wachstumschancengesetz (27. März 2024; BGBl I 2024 Nr. 108) hat der Gesetzgeber die Einführung der E-Rechnung beschlossen. Deutschland folgt damit dem Beispiel anderer EU-Mitgliedstaaten sowie einiger Drittländer, die eine E-Rechnung bereits zum Standard für Abrechnungen im Geschäftsverkehr machen.


Was wird sich ändern?

Zunächst einmal muss man sich an neue Begriffsdefinitionen gewöhnen: Ab 01. Januar 2025 wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen (in der Gesetzesbegründung auch als E-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden.


Warum ist die E-Rechnung für Deutschland so entscheidend?

Schätzungen der EU-Kommission und des Bundesfinanzministeriums prognostizieren durch die Einführung der obligatorischen E-Rechnung jährliche Steuereinnahmen von über zehn Milliarden Euro.

Dies liegt daran, dass der elektronische Rechnungsaustausch eine direkte Vorsteuerabzugskontrolle durch die Finanzverwaltung ermöglicht. Somit könnte die in Deutschland bestehende Umsatzsteuerlücke durch Vorsteuerabzugsbetrug und andere Steuervermeidungspraktiken geschlossen werden.



Wer ist von der neuen E-Rechnungspflicht betroffen?

Die Verpflichtung, eine E-Rechnung auszustellen, betrifft nur steuerbare Lieferungen und Leistungen zwischen Unternehmern (B2B), unabhängig davon, ob das Unternehmen im Haupt- oder Nebenerwerb betrieben wird. Zudem müssen leistender Unternehmer und Leistungsempfänger im Inland ansässig sein.

Das Bundesfinanzministerium veröffentlichte mit dem BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 Einzelheiten über die zukünftige Umsetzung der E-Rechnung im unternehmerischen Alltag und geht auf Fragen zur Rechtsanwendung ein.


Wer muss eine E-Rechnung erstellen?

  • Rechnungen für Leistungen zwischen Unternehmern (B2B), wenn der Umsatz nicht steuerfrei ist nach § 4 Nr. 8-29 UStG
  • Leistender und Leistungsempfänger müssen im Inland bzw. in den Gebieten nach § 1 Abs. 3 UStG ansässig sein.
  • Leistungsempfänger ist ein öffentlicher Auftraggeber (B2G).


Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht

  • Erleichterungen für Kleinbetragsrechnungen (Gesamt-Rechnungsbetrag maximal 250 EUR) und Fahrausweise. Diese können weiterhin in allen bisher bekannten Formaten ausgestellt werden.
  • Rechnungen an Privatpersonen (B2C) sind von der neuen E-Rechnungspflicht ebenso nicht betroffen.
  • Ebenso sind Rechnungen über steuerfreie Leistungen nach Paragraf 4 Nr. 8 bis 29 (Umsatzsteuergesetz) ausgenommen.
  • Sonderregelungen für EDI-Rechnungen: Unternehmen, die bereits auf EDI-Systeme (Electronic Data Interchange) setzen, dürfen diese auch weiterhin nutzen, wenn sie EIN 16931-kompatibel sind.


Erleichterungen für Kleinunternehmer

Durch das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) werden mit Wirkung zum 01. Januar 2025 Kleinunternehmer künftig ausdrücklich von der Ausstellung von E-Rechnungen befreit.

WICHTIG: Die Empfangspflicht für E-Rechnungen ab 01. Januar 2025 bleibt bestehen.


Gilt die E-Rechnungspflicht für Vereine?

Ob Vereine E-Rechnungen ausstellen müssen, hängt von ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit ab. Wenn sie im B2B-Bereich wirtschaftlich tätig sind, gilt für sie seit dem 01. Januar 2025 die E-Rechnungspflicht. Wenn sie ausschließlich gemeinnützige Tätigkeiten ohne wirtschaftlichen Bezug ausüben, sind sie nicht betroffen.



Welche Übergangsfristen hat der Gesetzgeber geplant?

Bis Januar 2028 gibt es einige Übergangsregelungen, die den Umschwung im Rechnungsmanagement erleichtern sollen.

Wichtig ist die Einhaltung der geforderten Formate wie XRechnung, die eine automatisierte Verarbeitung ermöglichen und die europäische Norm EN16931 erfüllen.

Ab dem 1. Januar 2025 sind nicht konforme Formate – etwa einfache PDFs ohne XML-Daten – nicht mehr zulässig, es sei denn, der Empfänger stimmt ausdrücklich zu. Die Ausstellung von Papierrechnungen bleibt nur in Ausnahmefällen möglich – etwa bei Transaktionen außerhalb des B2B-Sektors – und wird mittelfristig weiter eingeschränkt.


Rechnungsempfang

Ab 2025 für alle: Verpflichtung elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können.

Die Zustimmung des Rechnungsempfängers zum neuen Format ist nicht notwendig.

Sofern ein inländisches Unternehmen als Rechnungsaussteller die oben genannten Übergangsregelungen nicht in Anspruch nimmt, müssen inländische unternehmerisch tätige Rechnungsempfänger bereits ab 01. Januar 2025 in der Lage sein, nach den neuen Vorgaben elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können.

Auch Unternehmen mit ausschließlich Privatkunden oder Kleinunternehmer ohne Ausweis der Umsatzsteuer auf der Rechnung sollten sicherstellen, dass zumindest der Empfang der E-Rechnung ermöglicht werden kann.

Das betrifft Betriebe unabhängig von Größe, Branche oder Rechnungsaufkommen. Selbst Einzelunternehmer oder Kleingewerbetreibende sind dazu verpflichtet, ihre Buchhaltungsprozesse entsprechend anzupassen, um rechtskonform zu bleiben.

Der Empfänger muss sicherstellen, dass er die technischen Voraussetzungen für den Empfang solcher Rechnungen erfüllt, wie etwa ein geeignetes E-Mail-Postfach oder eine Software zur Verarbeitung der strukturierten Datenformate (z.B. XRechnung oder ZUGFeRD). Unternehmen benötigen daher eine GoBD-konforme Software. Die Software muss sicherstellen, dass alle steuerrelevanten Daten ordnungsgemäß erfasst, unveränderbar gespeichert und nachvollziehbar dokumentiert werden.

Fakt: Es gibt keine Übergangsfrist für den Empfang von E-Rechnungen.


Rechnungserstellung

Bis Ende 2026: Weiterhin Abrechnung über Papierrechnungen und mit Zustimmung des Empfängers in anderen elektronischen Formaten möglich.

Für vor dem 01. Januar 2027 als sonstige Rechnung erteilte Dauerrechnungen besteht keine Pflicht, zusätzlich eine E-Rechnung auszustellen, solange sich die Rechnungsangaben nicht ändern.

Bis Ende 2027: Weiterhin Abrechnung über Papierrechnungen und mit Zustimmung des Empfängers in anderen elektronischen Formaten möglich, wenn Gesamtumsatz des ausstellenden Unternehmens im Vorjahr maximal 800.000 € Oder: Verwendung von EDI-Rechnungen, auch wenn Rechnungsdaten nicht automatisch extrahierbar.

Ab 2028: Für alle verbindlich!

Es ist von Vorteil, frühzeitig auf konforme E-Rechnungssysteme umzurüsten, um langfristig effizient und regelkonform arbeiten zu können.

Infografik E-Rechnung Übergangsfristen



Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird – und die automatisch und elektronisch verarbeitet werden kann.

Dieses Format muss entweder der europäischen Norm (Norm EN 16931) für die Rechnungsstellung gemäß der EU-Richtlinie 2014/55/EU entsprechen oder kann auch zwischen Rechnungsersteller und Rechnungsempfänger vereinbart werden, wenn sich die USt. und die zugehörigen Daten richtig und vollständig in ein Format extrahieren lassen, das der Norm EN 16931 entspricht oder mit ihr interoperal ist.


Was ist die Norm EN 16931?

Die Norm EN 16931 ist der europäische Standard, der den Datenaustausch von E-Rechnungen im Geschäftsverkehr in der EU regelt. Sie legt die Anforderungen an ein einheitliches, strukturiertes elektronisches Rechnungsformat fest. 

Die Norm definiert das semantische Datenmodell der E-Rechnung, das heißt, sie legt fest, welche Daten in einer elektronischen Rechnung enthalten sein müssen und wie diese strukturiert sein sollen.

Dazu gehören Informationen wie:

  • Verkäufer- und Käuferdaten
  • Rechnungsnummer und -datum
  • Lieferinformationen
  • Artikelbeschreibung, Mengen und Preise
  • Steuerinformationen

Die Norm basiert auf dem XML-Format und stellt sicher, dass alle relevanten Informationen in einer einheitlichen Weise bereitgestellt werden, unabhängig vom Rechnungssteller oder Empfänger.

Das heißt im Klartext:

ab 2025 gilt: die E-Rechnung muss ein bestimmtes Format haben. Entsprechen digitale Belege nicht diesen Vorgaben, sind das keine E-Rechnungen!

Andere, nicht nach der genannten Norm strukturierte Formate wie beispielsweise “.tif”, “.jpeg”, “.docx” eignen sich zwar für eine digitale, bildhafte Darstellung der Rechnung, erfüllen aber nicht die Anforderungen an die automatisierte Weiterverarbeitung.

Erfüllt werden die Formatanforderungen aktuell zum Beispiel von der XRechnung, die unter anderem im öffentlichen Auftragswesen bereits zum Einsatz kommt, oder dem hybriden ZUGFeRD-Format, einer Kombination aus PDF-Dokument und XML-Datei.


Wichtige Merkmale einer E-Rechnung sind:

  • Strukturiertes Format:
    E-Rechnungen müssen in genormten Formaten wie XRechnung oder ZUGFeRD übermittelt werden.
  • Echtheit der Herkunft:
    Der Absender muss eindeutig identifizierbar sein.
  • Unverfälschbarkeit des Inhalts:
    Der Inhalt der Rechnung darf nicht verändert werden.

Diese Merkmale unterstützen die automatisierte Verarbeitung im Rechnungswesen und tragen zur Effizienzsteigerung bei.


Sonstige Rechnungen

Sonstige Rechnungen sind Papierrechnungen und sonstige Rechnungen im elektronischen Format (PDF-Dateien ohne integrierte Datensätze, Bilddateien oder E-Mails), die die neuen Anforderungen an E-Rechnungen nicht erfüllen.

Wichtig: Eine im PDF-Format ausgestellte Rechnung gilt demnach ab 2025 nicht mehr als elektronische Rechnung, sondern als sonstige Rechnung!


Vorteile der E-Rechnung

  • Förderung des elektronischen Rechnungsverkehrs:
    Dadurch werden Ressourcen geschont und die Umweltbelastung reduziert.
  • Grenzüberschreitender Handel:
    Mit dem einheitlichen Rechnungsstandard wird der grenzüberschreitende Handel in der EU vereinfacht
  • Effizienzsteigerung:
    Kein Abtippen und Prüfen mehr. Die Automatisierung der Rechnungsverarbeitung ermöglicht eine schnellere Abwicklung.
  • Steigerung der Datenqualität:
    Fehlerfreie Übermittlung
  • Transparenz und Gesetzeskonformität:
    Klare Nachvollziehbarkeit, vergleichbare Prozesse in der EU und Rechtssicherheit.
  • Kosteneinsparungen:
    Die elektronische Rechnungsstellung spart Kosten für Druck, Versand und Lagerung von Papierrechnungen.


Wie wird die E-Rechnung zukünftig zugestellt?

Für die Übermittlung von E-Rechnungen kommen beispielsweise …

  • der Versand per E-Mail,
  • die Bereitstellung der Daten mittels einer elektronischen Schnittstelle (z.B. EDI),
  • über eine spezialisierte Rechnungsplattform (siehe Tools weiter unten),
  • der gemeinsame Zugriff auf einen zentralen Speicherort innerhalb eines Konzernverbundes
  • oder die Möglichkeit des Downloads über ein Internetportal in Betracht.

Alternativ steht es Unternehmen frei, zur Erstellung und / oder Übermittlung von E-Rechnungen einen externen Dienstleister zu beauftragen.

In diesem Fall hat jedoch der leistende Unternehmer sicherzustellen, dass der externe Dienstleister die Einhaltung der sich aus dem Umsatzsteuergesetz ergebenden formalen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Rechnung gewährleistet.


Was tun bei fehlerhafter E-Rechnung?

Bei einer fehlerhaften E-Rechnung muss der Unternehmer den Ersteller kontaktieren. Selbst korrigieren darf der Empfänger die E-Rechnung nicht, da sie dann ungültig wird.

Der Ersteller sollte die fehlerhafte Rechnung stornieren und eine korrigierte Rechnung ausstellen. Eine neue E-Rechnung muss den ursprünglichen Fehler eindeutig und nachvollziehbar korrigieren.



Welche Rechnungsformate erfüllen die Vorgaben an die E-Rechnung?

XRechnung (nur Daten) ZUGFeRD-Rechnung (Daten + PDF)
u.U. auch EDI (elektronischer Datenaustausch).

Europäische Rechnungsformate wie
• FatturaPA (Italien)
• Factur-X (Frankreich)
• oder Peppol-BIS (europäische Standard für den grenzüberschreitenden Austausch)


Was ist eine XRechnung?

  • Bereits jetzt Standardformat für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber/Verwaltung
  • Datensatz in XML-Format ( XML = extensible Markup Language (textbasiertes Datenformat) )
  • automatische Verarbeitung des Datensatzes möglich
  • Nur Textformatrechnung ohne bildliche Darstellung
  • Datensatz gilt als Originalrechnung - keine zusätzliche PDF-Rechnung oder Papierrechnung notwendig
Infografik E-Rechnung XRechnung


Was ist eine ZUGFeRD Rechnung?

ZUGFeRD ist die Abkürzung für:
Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland.

Als hybrides Format verbindet es ein maschinenlesbares XML-Datenpaket mit einem klassisch lesbaren PDF-Dokument.

Die Rechnungen bestehen aus:
• für das menschliche Auge lesbarer PDF-Datei und
• einheitlich strukturierter elektronischer XML-Datei (für das Einspielen ins Rechnungswesen)

Es eignet sich für den Einsatz im B2B- und B2C-Bereich und deckt zahlreiche Szenarien ab. Die klare Struktur des XML-Formats erleichtert die automatisierte Verarbeitung und spart sowohl Zeit als auch Ressourcen.

Gleichzeitig bleibt das PDF-Dokument für händische Überprüfungen verfügbar, ideal für Unternehmen mit gemischten Anforderungen.

Infografik E-Rechnung ZUGFeRD


Wie erkennt man eine ZUGFeRD E-Rechnung?

Eine ZUGFeRD-Rechnung sieht auf den ersten Blick wie eine normale PDF-Rechnung aus. Der Unterschied liegt jedoch darin, dass in der PDF-Datei zusätzlich ein maschinenlesbarer XML-Datensatz eingebettet ist, der alle Rechnungsinformationen strukturiert und standardisiert enthält.


GoBD-konforme Archivierung einer E-Rechnung

Auch die Archivierung erfolgt elektronisch und entsprechend der GoBD-Vorschriften:
• Etwa in speziellen Archivierungssystemen oder innerhalb einer Buchhaltungssoftware.
• Änderungen müssen dokumentiert und eine manipulationssichere Speicherung garantiert werden.
• Die gängigen Tools sorgen für eine GoBD-konforme Buchhaltung. Das ist möglich, weil E-Rechnungen mit Sicherheitsfunktionen ausgestattet sind (Authentifizierung & Verschlüsselung)

Für die Langzeitarchivierung gelten die gleichen Anforderungen wie für Papierrechnungen, Rechnungen und Rechnungsunterlagen: 8 Jahre (ab 2025).


Unterschiede zwischen Papier-, PDF- und E‑Rechnungen

Wie unterscheiden sich diese Formate in den Bereichen Erstellung, Übermittlung, Verarbeitung und Archivierung? Die Übersichtstabelle hilft dir, die Vor- und Nachteile besser zu verstehen.

Tabelle E-Rechnung Unterschiede


(Quelle: Unterschied zwischen Papier- und E-Rechnung: https://www.e-rechnung-bund.de/e-rechnung/unterschied-zwischen-papier-pdf-und-erechnung)


Welche Buchhaltungsprogramme für Selbständige sind startklar für die E-Rechnung?

Folgende beliebte Software-Tools sind bereits vollständig auf die E-Rechnung vorbereitet:

  • sevDesk ( XRechnungen und ZUGFeRD-Rechnungen )
  • lexware ( XRechnungen und ZUGFeRD-Rechnungen )
  • Papierkram* ( XRechnungen und ZUGFeRD-Rechnungen )
  • WISO MeinBüro ( XRechnungen und ZUGFeRD-Rechnungen )
  • DATEV ( XRechnungen und ZUGFeRD-Rechnungen )
  • weclapp ( XRechnungen und ZUGFeRD-Rechnungen )


Kann man ein PDF in eine E-Rechnung umwandeln?

Ja, man kann normale PDF-Rechnungen in E-Rechnungen umwandeln. 

Das erfordert allerdings spezielle Software, die die Daten aus der PDF extrahiert und in ein elektronisches Format wie XRechnung oder ZUGFeRD umwandelt. Während die XRechnung ausschließlich aus maschinenlesbaren XML-Daten besteht, kombiniert ZUGFeRD diese Daten mit einer visuellen PDF-Darstellung, was sowohl maschinelle Verarbeitung als auch manuelles Lesen erlaubt.

Die Umwandlung einer PDF in eine E-Rechnung ( XRechnung oder ZUGFeRD ) erfolgt am einfachsten mit spezialisierten Tools wie DATEV, Lexware, Fastbill, sevDesk oder Papierkram.


E-Rechnung KOSTENLOS erstellen und empfangen 

7+3 Tools für die E-Rechnungspflicht 2025:

  1. PDF24 | https://www.pdf24.org/de/
    Erstellen von XRechnung & ZUGFeRD
    Das Tool bietet eine einfache Bedienungsoberfläche und kann kostenlos heruntergeladen oder im Browser genutzt werden. Es ist eine gute Lösung für kleinere Unternehmen oder Freiberufler, die nur ab und zu eine E-Rechnungen erstellen müssen. Du kannst die fertigen E-Rechnungen kostenlos herunterladen und später als Vorlage wiederverwenden.

  2. sevDesk E‑Rechnungsgenerator | https://sevdesk.de/e-rechnungsgenerator/
    E‑Rechnung kostenlos erstellen: ZUGFeRD & XRechnung Generator
    Gib deine Daten in den E‑Rechnungsgenerator ein und erhalte deine persönliche E‑Rechnung als ZUGFeRD oder XRechnung per E-Mail.

  3. WISO MeinBüro Rechnungen | https://buhl.de/buero
    Mit dem Rechnungsmodul von WISO MeinBüro kann man E-Rechnungen im XRechnungs-Format kostenfrei erstellen und erhaltene E-Rechnungen auslesen. In der kostenfreien Version ist es aktuell nicht möglich, ZUGFeRD-Rechnungen auszulesen. Für weitere Funktionen oder Formate (ZUGFerD) fallen monatliche Abogebühren an.

  4. accountable | https://www.accountable.de
    Erstelle und versende unbegrenzt Rechnungen & E-Rechnungen (PDF + XML).
    E-Rechnungen senden und empfangen.

  5. DATEV E-Rechnungsplattform | https://www.datev.de/web/de/datev-shop/55555-datev-e-rechnungsplattform/
    Die Plattform bietet als eigenständiges Tool die Möglichkeit,
    E-Rechnungen kostenfrei zu empfangen und zu versenden.
    Um die Plattform nutzen zu können, muss ein entsprechendes DATEV-Konto angelegt werden. Für die Weiterverarbeitung / Archivierung der Eingangsrechnungen benötigt man allerdings kostenpflichtige Zusatzdienste wie z.B. DATEV Unternehmen online.

  6. XRECHNUNG-ERSTELLEN | https://xrechnung-erstellen.com
    Ohne Registrierung: E-Rechnung nach Standard EN-16931
    XRechnungen erstellen
    XRechnungen validieren
    XML-Datei herunterladen
    Rechnungsbetrag bis maximal 150 €
    Mit kostenloser Registrierung: Rechnungsbetrag bis maximal 1000 €
    XRechnungen speichern und bearbeiten
    Rechnungsvorlagen nutzen
    Stammdaten hinterlegen und in Rechnungen automatisch eintragen
    Wiederkehrende Rechnungen duplizieren
    XRechnungen importieren

  7. Papierkram | https://iscout.click/papierkram*
    Mit der kostenfreien Version können nur XRechnungen (XML) erstellt werden (ZUGFeRD ab Paket S).



BONUS-TIPPs: 


  1. Quba Viewer | https://quba-viewer.org
    Der Quba Viewer ist ein Open-Source-Tool, das speziell zur Anzeige und Verarbeitung von XRechnung– und ZUGFeRD-E-Rechnungen entwickelt wurde. Es ermöglicht Nutzenden, die Inhalte dieser Rechnungen einfach zu visualisieren und zu überprüfen. Die Plattform bietet eine benutzungsfreundliche Oberfläche, um Rechnungen hochzuladen und darzustellen.

  2. OpenXRechnungToolbox || https://jcthiele.github.io/OpenXRechnungToolbox/
    Ähnlich dem Quba-Viewer kannst du damit XRechnung (und anderen EN16931-konformen E-Rechnungen) visualisieren und validieren.
    Die OpenXRechnungToolbox wurde von Jan C. Thiele entwickelt. Dr. Dr. Jan C. Thiele war hauptberuflich Referent und stv. Referatsleiter beim Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen. Er ist einer der Autoren des Standards XRechnung, hat das EU-Projekt “Peppol eInvoicing für Government in Germany” (PeGGy) für Bremen durchgeführt und war Vertreter Bremens im Steuerungskreis von XRechnung.
    Verfügbar für Windows, macOS und Linux. Du musst das Tool runterladen und auf deinem eigenen Rechner installieren.

  3. ELSTER || https://www.elster.de/eportal/e-rechnung
    Tool zur Visualisierung von E-Rechnungen.
    Mit dem kostenfreien Online-Tool der Finanzverwaltung können E-Rechnungen im XML-Format nach dem Upload sichtbar gemacht werden.



Was sind die Konsequenzen bei Nichteinhaltung der E-Rechnungspflicht?

Neben rein rechtlichen Strafen können auch geschäftliche Nachteile entstehen. Unternehmen könnten u.U. ohne die Fähigkeit, eine E-Rechnung auszustellen oder zu empfangen, aus Geschäftsbeziehungen ausgeschlossen werden.


Welche Strafen drohen bei einem Verstoß gegen die Regeln?

Bei Verstößen gegen die E-Rechnungspflicht können folgende schwerwiegende Konsequenzen eintreten:

Bußgelder: Unternehmer, die nicht in der Lage sind, E-Rechnungen zu empfangen oder auszustellen, können mit Bußgeldern belegt werden. Die Höhe dieser Strafen richtet sich nach den geltenden steuerrechtlichen Vorschriften.

Steuerliche Sanktionen: Rechnungen, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, können möglicherweise nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden.

Vertrauensverlust: Kunden und Geschäftspartner könnten das Unternehmen als unprofessionell wahrnehmen, wenn es den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht wird.



FAZIT

Falls du noch keine Software für deine Buchhaltung nutzt, bietet die Umstellung auf die E-Rechnung eine gute Gelegenheit, diesen Schritt jetzt nachzuholen.

Viele der Softwarelösungen bieten nicht nur gesetzeskonforme Rechnungsformate, sondern auch umfassende Funktionen wie Sammelrechnungen, Mahnwesen, Lagerbestandsführung, Zahlungserinnerungen, Auftragsbestätigungen und Buchhaltungsfunktionen sowie die direkte Anbindung an ELSTER.

Diese digitalen Tools vereinfachen administrative Prozesse, reduzieren Fehler, automatisieren wiederkehrende Aufgaben und sorgen für eine effizientere Buchhaltung, was letztlich auch Zeit und Kosten spart.

Für Freiberufler und Selbständige, die nur hin und wieder Rechnungen schreiben müssen, sind die kostenfreien Basis-Tools wie PDF24 oder die WISO MeinBüro eine gute Möglichkeit, den neuen Gesetzesvorgaben gerecht zu werden.

Sicherheit: Da Rechnungen sensible Informationen enthalten, sollte die Software oder die Plattform hohe Sicherheitsstandards einhalten und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

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