Das Thema Datenschutz ist nicht nur für Konzerne relevant, sondern auch für kleinere Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler.
Das Ziel des Datenschutzes ist es, die Daten der Kunden und Geschäftspartner zu schützen und sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Relevant hierfür sind die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
In diesem Artikel erläutern wir Dir, was alles zum Datenschutz gehört, wann es besonders relevant ist und wer in einem Unternehmen eigentlich die Verantwortung trägt. Auch das Thema Datenschutz-Verstöße wird von uns thematisiert.
Ein Gastbeitrag von Maria Lengemann
Datenschutz bedeutet den Schutz personenbezogener Daten und gleichzeitig die Sicherstellung, dass diese nur für den vorgegebenen Zweck verarbeitet werden. Besonders Unternehmen müssen Regelungen schaffen, um die Daten von Kunden, Mitarbeitern und Geschäftspartnern zu schützen und zu bewahren.
Dabei geht es um Folgendes:
Datenschutz betrifft jedes Unternehmen, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden. Das heißt, dass selbst Kleinunternehmer, Freiberufler und Selbstständige schon dann aktiv werden müssen, wenn sie nur eine Webseite betreiben oder Rechnungen erstellen.
In Kleinunternehmen, bei Selbstständigen und Freiberuflern liegt die Verantwortung meist in der Geschäftsführung oder der selbstständigen/freiberuflichen Person. Diese müssen sicherstellen, dass die Anforderungen der DSGVO und des BDSG eingehalten werden. Größere Unternehmen, die regelmäßig mit sensiblen Daten arbeiten, benötigen je nach Situation einen Datenschutzbeauftragten.
Das ist nötig, wenn das Unternehmen regelmäßig und systematisch personenbezogene Daten in größerem Umfang verarbeitet. Es ist aber auch nötig, wenn eine öffentliche Stelle als Arbeitgeber tätig ist und wenn besondere Kategorien personenbezogener Daten (zum Beispiel Gesundheitsdaten) verarbeitet werden.
Die verantwortliche Person oder direkt Datenschutzbeauftragte kümmern sich in einem Unternehmen um die Sensibilisierung von Mitarbeitern für die Datenschutzanforderungen und auch für die Einhaltung der Richtlinien. Außerdem hat die Person eine Übersicht darüber, welche Daten verarbeitet werden und zu welchem Zweck.
Wichtig: Eine Datenpanne in einem Unternehmen muss innerhalb von 72 Stunden der Datenschutzbehörde gemeldet werden (Art. 33 Absatz 1 DSGVO).
Wenn gegen die DSGVO verstoßen wird, sind hohe Bußgelder vorgesehen. Schon kleine Verstöße wie eine fehlende Datenschutzerklärung auf einer Webseite können problematisch sein.
Mögliche Sanktionen:
Datenschutzverstöße können außerdem das Vertrauen der Kunden beeinträchtigen – und zwar nachhaltig. Das schadet dem gesamten Ruf des Unternehmens oder der selbstständigen/freiberuflich agierenden Person.
Über viele Maßnahmen wie Datenschutzschulungen, Einwilligungen oder auch TOMs haben wir bereits gesprochen. Nachfolgend bieten wir Dir noch einige weitere Tipps für den Datenschutz in Unternehmen:
Datenschutz ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern trägt auch zur Vertrauensbildung bei Geschäftspartnern und der Kundschaft bei. Die wichtigsten Regelwerke dazu sind die DSGVO und das BDSG. Maßnahmen für den Datenschutz im Unternehmen sind Datenschutzerklärungen, regelmäßige Prüfungen der Prozesse und generell ein verantwortungsvoller und sensibler Umgang mit Kundendaten.
Maria Lengemann ist Geschäftsführerin der Diginauten GmbH,
einer Content-Marketing-Agentur mit Sitz in Bayern.
Sie ist zudem seit 14 Jahren als Journalistin selbstständig und Romanautorin.
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